Ihre Rechte als Geschädigter/Geschädigte – hätten Sie das gedacht?

Von Abschleppkosten bis zur Wertminderung – Ihre Ansprüche als Geschädigter nach einem unverschuldeten Unfall sind vielfältig und umfangreich. Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung überreden, dass sie „alles weitere“ regelt.

Versicherungen sind darauf bedacht, Kosten zu minimieren, und hier kommt unser fachkundiges, unabhängiges Sachverständigenbüro als KFZ Unfallgutachter in Britz ins Spiel. Wir setzen uns mit vollem Einsatz für Ihre Rechte ein und bieten Ihnen eine praktische Übersicht über Ihre Ansprüche:

Eigenen Kfz Gutachter:

Sie haben das Recht auf die Kostenübernahme eines unabhängigen Sachverständigen, den Sie selbst wählen dürfen.

Keine Rechtsanwaltskosten:

Bei eigener Unschuld werden die Kosten für einen Fachanwalt von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Abschleppkosten trägt die Versicherung:

Für Abschleppkosten müssen Sie weder in Vorleistung gehen noch dafür aufkommen, wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist.

Auszahlung der Schadensumme:

Statt das Kfz reparieren zu lassen, können Sie sich den entstandenen Schaden auszahlen lassen. Dies macht vor allem bei wirtschaftlichen Totalschäden aber noch fahrbereiten KFZ Sinn. Aber auch bei Fahrzeugen, bei denen der Wert nach dem merkantilen Wertschaden stark gesunken ist, kann dieses Vorgehen sinnvoll sein.

Nutzungsausfallentschädigung:

Für die Zeit des Ausfalls Ihres Kfz steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu.

Darf ich einen Mietwagen einfordern?

Ja, bei einem Schaden, der ausgebessert werden muss oder bei einem Totalschaden, bei dem ein neues Fahrzeug beschafft werden muss, dürfen Sie für die gesamte Dauer einen Mietwagen einfordern.

Mietwagen als Ersatzfahrzeug:

Bei Nichtbenutzbarkeit Ihres Fahrzeugs nach dem Unfall steht Ihnen ein Leihwagen für Reparatur oder Wiederbeschaffung zu.

Wertminderung:

Für den Wertverlust Ihres Fahrzeugs nach einem Unfallschaden steht Ihnen merkantile Wertminderung zu.

Umbaukosten:

Bei einem Totalschaden trägt der Unfallgegner die anfallenden Umbaukosten. Dies betrifft vor allem Fahrzeuge mit Sonderanfertigungen, wie Sie bei beeinträchtigten Fahrern/Fahrerinnen häufig vorkommt und sehr teuer werden kann.

An- und Abmeldekosten:

Im Falle einer Neuanschaffung müssen Sie An- und Abmeldekosten nicht übernehmen.

Arztkosten:

Nachweisliche Arztkosten durch den unverschuldeten Unfall müssen Ihnen erstattet werden.

Schmerzensgeld:

Bei erheblichen Verletzungen, die direkt mit dem Unfall zusammenhängen, steht Ihnen Schmerzensgeld zu. Schmerzensgeld ist immer fällig, wenn die Lebensfreude temporär oder nachhaltig deutlich beeinträchtigt ist. Hierunter fallen Knochenbrüche oder längere und schwerwiegende Schädel-Hirn-Trauma.

Heilungskosten:

Fahrtkosten zum Arzt oder kosmetische Narbenbehandlung können als Heilungskosten geltend gemacht werden.

Arbeitsausfall:

Verdienstausfall durch den Unfall wird nach der Lohnfortzahlung von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Aufwandspauschale:

Eine Kostenpauschale für entstandenen Aufwand steht Ihnen zu, einschließlich Telefonate und Schriftverkehr.  Diese richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Bergungskosten:

Erforderliche Bergungsmaßnahmen nach dem Unfall werden von der gegnerischen Versicherung getragen.

Entsorgungskosten:

Bei Fahrzeugverschrottung müssen Ihnen die Entsorgungskosten erstattet werden. Diese Kosten sind wichtig, da Sie erheblich werden können. Das fachgerechte Entsorgen von Ölen und Fahrzeugflüssigkeiten ist ebenso aufwendig und teuer wie Batterietechnik in neuen Elektrofahrzeugen.

Gerichtskosten:

Entstehende Gerichtskosten werden dem Unfallopfer erstattet, zum Beispiel bei unbegründeten Kürzungen durch die Versicherung.

Kosten für Reparaturbestätigung:

Die Kosten für die Reparaturbestätigung durch einen KFZ Gutachter werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Vertrauen Sie auf unser Sachverständigenbüro, um Ihre Ansprüche kompetent und durchsetzungsstark zu vertreten. Wir stehen Ihnen zur Seite, damit Sie nach einem Unfall optimal entschädigt werden und Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Sie haben noch Fragen?

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